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Donnerstag, 31. Mai 2012

Warum nicht auf Sorbisch?

Im Laufe der letzten Woche beklebten bisher unbekannte Aktivisten - womöglich beeinflusst durch ähnliche Aktionen in Wales, über die u.a. hier berichtet wurde - zahlreiche einsprachige Wegweiser und sonstige Schilder in und um Bautzen mit der Frage "A serbsce? Und auf sorbisch?". Die roten Aufkleber machten dabei auf den inakzeptablen Zustand der zweisprachigen Beschilderung in Bautzen aufmerksam. Bisher wird in der "sorbischen Hauptstadt" nämlich - abgesehen von einigen Orten in der näheren Umgebung und dem Deutsch-Sorbischen Volkstheater - fast nichts zweisprachig ausgeschildert. Das jedoch steht, wie heute auch in der Sächsischen Zeitung betont wurde, klar im Widerspruch zum Sächsischen Sorbengesetz (siehe unten) und auch zum Eigenanspruch der Stadt Bautzen, "Hauptstadt der Sorben" sein zu wollen.

Sorbische Medien - Rundfunk, Zeitung und Blogger - nahmen die Aktion zunächst mit Wohlwollen auf; auch Domowina-Vorsitzender Dawid Statnik äußerte sich in einem Telefoninterview unterstützend. Mit Genugtuung wurde auch registriert, dass die vom Ordnungsamt Bautzen zwischenzeitlich ohne Kommentar entfernten Aufkleber in der Westvorstadt "über Nacht zurückkehrten". Einer, der in solchen Fällen seine Stimme erheben sollte, tat dies schließlich auch und sorgte am Wochenende für das erste Auftauchen der Aufkleber-Aktion in der deutschen Presse.

 Zweisprachige Beschilderung...
...sucht man (nicht nur) in Bautzen leider oft vergeblich.

Gerade der "Beauftragte für sorbische Angelegenheiten" (!) des Landkreises Bautzen - Benedikt Cyž - verurteilte in einer Pressemitteilung die Aktion aufs Schärfste, unter Bezugnahme auf hanebüchene Argumente ("Verkehrssicherheit") und in einer völligen Ignoranz des Fakts, dass der Großteil der öffentlichen Schilder im sorbischen Siedlungsgebiet rechtswidrig einsprachig sind. Stattdessen beklagte er eine angebliche Gefährdung seines eigenen Projektes der längst überfälligen "Fehlerkorrektur" auf bereits jetzt zweisprachigen Schildern. Worin der Zusammenhang zwischen beiden Problemen besteht, erläuterte er dagegen nicht. Mit seiner Mitteilung stellte Cyž unglücklicherweise auch die Absurdität seiner Aufgabe im Landratsamt unter Beweis. Er ist sicher nicht zu beneiden um eine Anstellung, die ihn zwar verpflichtet, sich um sorbische Bedürfnisse zu kümmern, ihn andererseits aber auch in die engen Verwaltungsvorschriften seines Arbeitgebers zwängt. Dennoch war so mancher vor allem über den scharfen - stellenweise beinahe beleidigten - Ton der Mitteilung erschrocken:
"Leider gibt es Mitmenschen, die sich im Verborgenen mit dem Aufkleber „a serbsce – und sorbisch?“, angebracht an verschiedenen öffentlich zugänglichen Stellen und Informationspunkten, in Szene setzen wollen [...] ." - Im Verborgenen in Szene setzen? Wie stellt er sich das vor? Nun gut...
Nach einem Aufruf, die "sinnlosen Klebeaktionen" zu unterlassen, forderte Cyž schließlich sogar die Bautzener Bürger dazu auf, nächtliche Schilderstürmer künftig zu denunzieren:
"Neben der bereits erfolgten polizeilichen Anzeige gegen Unbekannt bitte ich alle Bürger
um ihre Mithilfe, damit diese Art von Sachbeschädigung und Eingriff in die Verkehrssicherheit zukünftig unterbleibt."
Ob dieser Appell im Sinne der sorbischen Mitbürger ist, die Benedikt Cyž zu vertreten hat, ist wohl zweifelhaft. Der sorbische Blogger Piwarc fordert jedenfalls schon - nicht unbedingt zu Unrecht - den Rücktritt von Cyž, der seine Aufgaben als Sorbenbeauftragter offenbar zugunsten der Belange des Straßenbauamtes zu vernachlässigen beginnt. Dass Cyž in Anbetracht seiner Aufgabe einen inakzeptablen und rechtswidrigen Zustand auf Bautzener Straßen verteidigt, ist nicht nur peinlich, sondern auch bedenklich. Zur rechtlichen Absicherung der anonymen Aktivisten, gegen die der Landkreis nun offensichtlich Anzeige erstattet hat, sei hier noch einmal das Sächsische Sorbengesetz, Paragraph 10 zitiert:
"Die Beschilderung im öffentlichen Raum durch die Behörden des Freistaates Sachsen und die seiner Aufsicht unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, insbesondere an öffentlichen Gebäuden, Einrichtungen, Straßen, Wegen, öffentlichen Plätzen und Brücken, soll im sorbischen Siedlungsgebiet in deutscher und sorbischer Sprache erfolgen."
Mit anderen Worten ist die Aufkleber-Aktion im Sinne des sächsischen Gesetzes prinzipiell gerechtfertigt. Völlig unbeeindruckt davon der Sorbenbeauftragte des Landkreises in seiner Pressemitteilung u.a.:
"Zu beachten ist dabei, dass Orte, die außerhalb des sorbischen Siedlungsgebietes liegen, nicht zweisprachig beschriftet werden."
Aus welchem Grund sollte das "zu beachten sein", wo doch das Sorbengesetz kein Wort über eine solche Einschränkung verliert? Wer sagt das überhaupt? Eine Verwaltungsvorschrift, die älter ist als das Sächsische Sorbengesetz, gegen dessen Intention verstößt und daher schon vor 20 Jahren hätte angepasst werden müssen? Anstatt stur auf der Deutungshoheit seiner Behörde zu beharren, sollte sich Herr Cyž lieber Gedanken machen, warum das Landratsamt Bautzen aufgrund einer veralteten Verwaltungsentscheidung seit Jahren gegen geltendes sächsisches Recht verstößt und was er persönlich dagegen unternehmen könnte. Das gleiche gilt im Übrigen für die Stadt Bautzen, die sich mit ihrer ersten Reaktion auf die Aktion - der Benennung des Bußgeldes für "Ordnungswidrigkeiten" dieser Art - sicherlich keine Freunde gemacht hat.

Ohnehin ist es irritierend, dass den betroffenen Behörden keine bessere Antwort auf eine offenbar berechtigte Kritik an illegaler Einsprachigkeit einfällt, als das Drohen mit Bußgeldern und Anzeigen aufgrund von "Sachbeschädigung" und "Einschränkung der Verkehrssicherheit". Selbstverständlich kann man es sich als Verwaltung prinzipiell nicht bieten lassen, dass Unbekannte einfach so Stadt- oder Kreiseigentum bekleben. Ein wenig Selbstreflexion darf man doch aber wohl auch von Behörden erwarten, oder nicht? Und vor allem die Einhaltung und konsequente Durchsetzung geltenden sächsischen Rechts!

Mittwoch, 25. Januar 2012

Schiemann setzt Prioritäten

Marko Schiemann, CDU-Landtagsabgeordneter für Bautzen und Umgebung, stellte sich heute gegen das von der schwarz-gelben Regierungskoalition in Dresden geplante Standortgesetz. Nicht generell, aber zumindest in puncto Bautzener Landgericht geht es dem sorbischen Parlamentarier gegen den Strich.

Schiemann reichte laut BILD-Zeitung einen Änderungsantrag ein, gemäß dem das Landgericht in der Spreestadt eigenständig bleiben soll. Er begründete seine Ablehnung wie zuvor schon der Rat für sorbische Angelegenheiten und der Bautzener Landrat mit dem sächsischen Sorbengesetz, dass Verhandlungen in sorbischer Sprache grundsätzlich möglich macht, aber eben nur in den "Heimatkreisen" der Sorben.

Die Erklärung dafür, warum er den Landkreis Bautzen als "Heimatkreis" versteht, den Landkreis Görlitz mit seinen vierzehn zum offiziellen Siedlungsgebiet zählenden Gemeinden jedoch nicht, blieb Schiemann indes schuldig.

Montag, 12. Dezember 2011

Die Rückeroberung der Ostgebiete beginnt

Wenn es nach der schwarz-gelben sächsischen Regierungskoalition geht, steht uns eine Wiedereingliederung der verloren geglaubten Landstriche im Osten unmittelbar bevor. Vorweg: Nein, natürlich nicht der deutschen. Pommern und Schlesien bleiben schön da, wo sie sind. Vielmehr sorgte das Kabinett Tillich für verwundertes Staunen in der Lausitz, als es aus heiterem Himmel vorschlug, den gesamten Landkreis Görlitz zum "Heimatkreis" der Sorben zu erklären. Von der Struga bis an die Mandau, oder so.

Nun ja, so ganz unerwartet kam das Manöver nicht, schließlich geht es eigentlich darum, ein Lieblingsprojekt der Regierung, nämlich die offenbar überfällige Strukturreform in der sächsischen Gerichtslandschaft, durchzusetzen. Eine angedachte Maßnahme im Zuge dessen sollte die Herabstufung des Bautzener Landgerichtes zu einer Görlitzer Außenstelle werden. Stadt, Landkreis und natürlich die Richter selbst waren empört ob dieser bevorstehenden Degradierung und zogen nach kurzer Bedenkzeit die Sorbenkarte aus dem Hut. Laut Sächsischem Sorbengesetz § 9 ist es im sorbischen Siedlungsgebiet - also z.B. in Bautzen - nämlich möglich, sich "vor Gerichten [...] der sorbischen Sprache zu bedienen", und zwar ohne, dass "Kostenbelastungen oder sonstige Nachteile" für den Bürger entstehen. Außerhalb des offiziellen Siedlungsgebietes - also z.B. in Görlitz - geht das in dieser Form nicht. Landgerichtspräsident Konrad Gatz wies dementsprechend darauf hin, dass das Recht der Sorben, vor Gericht Sorbisch zu sprechen, in Gefahr sei. Eine Einschränkung dieses Rechts - das selten genutzt wird, aber prinzipiell dennoch wichtig ist - sei unzulässig.

Das sorbische Siedlungsgebiet - bis jetzt (NordNordWest/Wikipedia, CC-BY-SA-3.0-DE)

Nachdem der Sturm der Entrüstung in den letzten Wochen etwas abgeflaut war, präsentierte nun der FDP-Landtagsabgeordnete, Sprecher für sorbische Angelegenheiten seiner Fraktion und Bautzener Stadtrat Mike Hauschild die simple Lösung, auf die zuvor aus unerfindlichen Gründen keiner gekommen war: Die Wiedereingliederung des Landkreises Görlitz in sorbisches Territorium. Oder, etwas weniger pathetisch formuliert, die Umwidmung des Landkreises Görlitz zu einem "sorbischen Heimatkreis", in welchem dann das Sächsische Sorbengesetz nebst allen Rechten und Pflichten Anwendung finden würde.

Natürlich gibt es im Norden des betroffenen Kreises bis heute Gemeinden, in denen das Sorbische mehr oder minder lebendig ist, unter anderem Schleife und Trebendorf. Und selbstverständlich liegen weiter südlich Dörfer, die noch vor 100 Jahren mehrheitlich sorbisch bewohnt waren, z.B. Krischa (seit 1936 Buchholz) in der Gemeinde Vierkirchen oder Großdehsa, Laucha und Nechen bei Löbau. Aber gleich der gesamte Landkreis? Bis nach Zittau? Das trägt zwar einen slawischen Namen, aber Sorbisch wird dort doch seit Jahrhunderten nicht mehr gesprochen. Nun gut, warum eigentlich nicht? Dann aber bitte gleich richtig! Mit zweisprachiger Beschilderung, sorbischen Kindergärten und Schulen, sorbischen Beamten in den Rathäusern und dem ganzen Drumherum, das schon bei uns so reibungslos funktioniert. Wegkreuze gibt's selbstverständlich gratis dazu. Wer die Gegend ein wenig kennt, kann sich in etwa vorstellen, wie groß die Begeisterung in Eibau, Niedercunnersdorf und Hirschfelde wäre. Was haben sich CDU und FDP da nur eingebrockt?

Hirngespinst oder bald schon Realität?

Vielleicht sollte sich die schwarz-gelbe Landesregierung unter "unserem" Ministerpräsidenten lieber um die Verwirklichung dessen kümmern, was schon jetzt im Sächsischen Sorbengesetz steht, nämlich z.B. um das "Recht auf Schutz, Erhaltung und Pflege ihrer angestammten Heimat" (§ 2, Absatz 3), welches meines Erachtens durch das klare Bekenntnis des Ministerpräsidenten zur Zukunft der Braunkohle und damit zur Abbaggerung der noch einigermaßen sorbischen Dörfer Rohne, Mulkwitz und Mühlrose mit Füßen getreten wird. Oder aber um Paragraf 10, der die zweisprachige Beschilderung fordert, die in den Randgebieten, gerade auch im Landkreis Görlitz, an vielen Ecken komplett fehlt. Oder auch um Paragraf 14, der eine "angemessene Berücksichtigung" der sorbischen Sprache und Kultur durch sorbischsprachige Sendungen und Beiträge in den Medien verlangt, die durch 25 Minuten im Monat kaum erfüllt sein dürfte. Und so weiter.

Solange noch nicht einmal das realisiert ist, was vor fast 20 Jahren gesetzlich verankert wurde, solange der "sorbische Ministerpräsident" die Heimat Vattenfall in die Baggerschaufel wirft, pfeife ich auf einen "Heimatkreis", der nichts weiter ist, als ein verzweifeltes Manöver zur Rettung einer undurchdachten Strukturreform.