Donnerstag, 31. Mai 2012

Warum nicht auf Sorbisch?

Im Laufe der letzten Woche beklebten bisher unbekannte Aktivisten - womöglich beeinflusst durch ähnliche Aktionen in Wales, über die u.a. hier berichtet wurde - zahlreiche einsprachige Wegweiser und sonstige Schilder in und um Bautzen mit der Frage "A serbsce? Und auf sorbisch?". Die roten Aufkleber machten dabei auf den inakzeptablen Zustand der zweisprachigen Beschilderung in Bautzen aufmerksam. Bisher wird in der "sorbischen Hauptstadt" nämlich - abgesehen von einigen Orten in der näheren Umgebung und dem Deutsch-Sorbischen Volkstheater - fast nichts zweisprachig ausgeschildert. Das jedoch steht, wie heute auch in der Sächsischen Zeitung betont wurde, klar im Widerspruch zum Sächsischen Sorbengesetz (siehe unten) und auch zum Eigenanspruch der Stadt Bautzen, "Hauptstadt der Sorben" sein zu wollen.

Sorbische Medien - Rundfunk, Zeitung und Blogger - nahmen die Aktion zunächst mit Wohlwollen auf; auch Domowina-Vorsitzender Dawid Statnik äußerte sich in einem Telefoninterview unterstützend. Mit Genugtuung wurde auch registriert, dass die vom Ordnungsamt Bautzen zwischenzeitlich ohne Kommentar entfernten Aufkleber in der Westvorstadt "über Nacht zurückkehrten". Einer, der in solchen Fällen seine Stimme erheben sollte, tat dies schließlich auch und sorgte am Wochenende für das erste Auftauchen der Aufkleber-Aktion in der deutschen Presse.

 Zweisprachige Beschilderung...
...sucht man (nicht nur) in Bautzen leider oft vergeblich.

Gerade der "Beauftragte für sorbische Angelegenheiten" (!) des Landkreises Bautzen - Benedikt Cyž - verurteilte in einer Pressemitteilung die Aktion aufs Schärfste, unter Bezugnahme auf hanebüchene Argumente ("Verkehrssicherheit") und in einer völligen Ignoranz des Fakts, dass der Großteil der öffentlichen Schilder im sorbischen Siedlungsgebiet rechtswidrig einsprachig sind. Stattdessen beklagte er eine angebliche Gefährdung seines eigenen Projektes der längst überfälligen "Fehlerkorrektur" auf bereits jetzt zweisprachigen Schildern. Worin der Zusammenhang zwischen beiden Problemen besteht, erläuterte er dagegen nicht. Mit seiner Mitteilung stellte Cyž unglücklicherweise auch die Absurdität seiner Aufgabe im Landratsamt unter Beweis. Er ist sicher nicht zu beneiden um eine Anstellung, die ihn zwar verpflichtet, sich um sorbische Bedürfnisse zu kümmern, ihn andererseits aber auch in die engen Verwaltungsvorschriften seines Arbeitgebers zwängt. Dennoch war so mancher vor allem über den scharfen - stellenweise beinahe beleidigten - Ton der Mitteilung erschrocken:
"Leider gibt es Mitmenschen, die sich im Verborgenen mit dem Aufkleber „a serbsce – und sorbisch?“, angebracht an verschiedenen öffentlich zugänglichen Stellen und Informationspunkten, in Szene setzen wollen [...] ." - Im Verborgenen in Szene setzen? Wie stellt er sich das vor? Nun gut...
Nach einem Aufruf, die "sinnlosen Klebeaktionen" zu unterlassen, forderte Cyž schließlich sogar die Bautzener Bürger dazu auf, nächtliche Schilderstürmer künftig zu denunzieren:
"Neben der bereits erfolgten polizeilichen Anzeige gegen Unbekannt bitte ich alle Bürger
um ihre Mithilfe, damit diese Art von Sachbeschädigung und Eingriff in die Verkehrssicherheit zukünftig unterbleibt."
Ob dieser Appell im Sinne der sorbischen Mitbürger ist, die Benedikt Cyž zu vertreten hat, ist wohl zweifelhaft. Der sorbische Blogger Piwarc fordert jedenfalls schon - nicht unbedingt zu Unrecht - den Rücktritt von Cyž, der seine Aufgaben als Sorbenbeauftragter offenbar zugunsten der Belange des Straßenbauamtes zu vernachlässigen beginnt. Dass Cyž in Anbetracht seiner Aufgabe einen inakzeptablen und rechtswidrigen Zustand auf Bautzener Straßen verteidigt, ist nicht nur peinlich, sondern auch bedenklich. Zur rechtlichen Absicherung der anonymen Aktivisten, gegen die der Landkreis nun offensichtlich Anzeige erstattet hat, sei hier noch einmal das Sächsische Sorbengesetz, Paragraph 10 zitiert:
"Die Beschilderung im öffentlichen Raum durch die Behörden des Freistaates Sachsen und die seiner Aufsicht unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, insbesondere an öffentlichen Gebäuden, Einrichtungen, Straßen, Wegen, öffentlichen Plätzen und Brücken, soll im sorbischen Siedlungsgebiet in deutscher und sorbischer Sprache erfolgen."
Mit anderen Worten ist die Aufkleber-Aktion im Sinne des sächsischen Gesetzes prinzipiell gerechtfertigt. Völlig unbeeindruckt davon der Sorbenbeauftragte des Landkreises in seiner Pressemitteilung u.a.:
"Zu beachten ist dabei, dass Orte, die außerhalb des sorbischen Siedlungsgebietes liegen, nicht zweisprachig beschriftet werden."
Aus welchem Grund sollte das "zu beachten sein", wo doch das Sorbengesetz kein Wort über eine solche Einschränkung verliert? Wer sagt das überhaupt? Eine Verwaltungsvorschrift, die älter ist als das Sächsische Sorbengesetz, gegen dessen Intention verstößt und daher schon vor 20 Jahren hätte angepasst werden müssen? Anstatt stur auf der Deutungshoheit seiner Behörde zu beharren, sollte sich Herr Cyž lieber Gedanken machen, warum das Landratsamt Bautzen aufgrund einer veralteten Verwaltungsentscheidung seit Jahren gegen geltendes sächsisches Recht verstößt und was er persönlich dagegen unternehmen könnte. Das gleiche gilt im Übrigen für die Stadt Bautzen, die sich mit ihrer ersten Reaktion auf die Aktion - der Benennung des Bußgeldes für "Ordnungswidrigkeiten" dieser Art - sicherlich keine Freunde gemacht hat.

Ohnehin ist es irritierend, dass den betroffenen Behörden keine bessere Antwort auf eine offenbar berechtigte Kritik an illegaler Einsprachigkeit einfällt, als das Drohen mit Bußgeldern und Anzeigen aufgrund von "Sachbeschädigung" und "Einschränkung der Verkehrssicherheit". Selbstverständlich kann man es sich als Verwaltung prinzipiell nicht bieten lassen, dass Unbekannte einfach so Stadt- oder Kreiseigentum bekleben. Ein wenig Selbstreflexion darf man doch aber wohl auch von Behörden erwarten, oder nicht? Und vor allem die Einhaltung und konsequente Durchsetzung geltenden sächsischen Rechts!

3 Kommentare:

  1. ich würde hier auch auf den erst anfang mai veröffentlichten "maßnahmeplan" der sächs. landesregierung zur "ermutigung und zur belebung des gebrauchs der sorbischen sprache" (sic) verweisen. darin wurde die stärkung der sorbischen sprachanwendung in der öffentlichkeit als eigenes handlungsfeld ausgewiesen und auch eine verbesserung der zweisprachigen beschilderung gefordert. die aufkleberaktion sollte im sinne der landesregierung also umgehend auf den gesamten landkreis BZ ausgeweitet werden :P

    http://www.sorben.sachsen.de/download/Plan_Sorben(1).pdf

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  2. das ist sachbeschädigung!!!!

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  3. höchstens sprachbeschädigung.

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