Donnerstag, 8. Februar 2018

Dokumentiert: Ein Satz im Koalitionsvertrag

Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 2018:

Wir bekennen uns zum Schutz und zur Förderung der vier nationalen Minderheiten in Deutschland – Dänen, Sorben, Friesen sowie Sinti und Roma.

Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 2013:

Wir stehen zu den eingegangenen Vereinbarungen europäischer Minderheitenpolitik und verpflichten uns weiterhin zur Förderung der vier nationalen Minderheiten in Deutschland – Dänen, Sorben, Friesen sowie deutsche Sinti und Roma – und der deutschen Minderheit in Dänemark sowie den deutschen Minderheiten in Mittelost- und Südosteuropa und den Nachfolgestaaten der Sowjetunion.

Die sorbische Sprache und Kultur als Ausdruck der Identität des sorbischen Volkes gilt es zu bewahren. Daher wollen wir die Arbeit der Stiftung für das sorbische Volk langfristig sicherstellen und dafür den Bundeszuschuss sichern.


Zum Vergleich die drei (!) Absätze im aktuellen Koalitionsvertrag, die sich auf deutsche Minderheiten im Ausland beziehen (also Menschen, die von dieser Regierung überhaupt nicht regiert werden):

Wir bekennen uns weiterhin zur besonderen Verpflichtung gegenüber den Deutschen in Mittelosteuropa und den Nachfolgestaaten der Sowjetunion, die als Aussiedler unSpätaussiedler zu uns kamen oder als deutsche Minderheiten in den Herkunftsgebieten leben. Wir wollen die nationalen Minderheiten in Deutschland und die deutschen Minderheiten in Dänemark, in Mittelost- und Südosteuropa und den Nachfolgestaaten der Sowjetunion weiter fördern. Wir wollen die Maßnahmen zum Erhalt des kulturellen Erbes der Heimatvertriebenen, der Aussiedler und der deutschen Minderheiten unter ihrer Einbeziehung gegebenenfalls auch strukturell weiterentwickeln. (ab Zeile 6340)

Die deutschen Volksgruppen und Minderheiten sind Teil unserer kulturellen und historischen Identität, bereichern die kulturelle Vielfalt in ihren Ländern und stellen ein wichtiges Band der Verbindung zwischen  Deutschland und seinen Partnerländern dar. Wir wollen sie weiter fördern und unterstützen. (ab Zeile 7363)

Das kulturelle Erbe der Deutschen in Mittel- und Osteuropa und das Kulturgut der Vertriebenen, Aussiedler und Spätaussiedler sind wichtige Bestandteile der kulturellen Identität Deutschlands. Wir wollen die im Sinne des §96 des Bundesvertriebenengesetzes tätigen Einrichtungen gemeinsam mit den Heimatvertriebenen, Aussiedlern und deutschen Minderheiten als Träger dieses Erbes sowie im Sinne der europäischen Verständigung für die Zukunft ertüchtigen und die Kulturstiftung der deutschen Vertriebenen stärken. (ab Zeile 8107)