Mittwoch, 4. Mai 2011

Zweisprachigkeit ja - aber auf eigene Kosten?

Im Zuge der - mittlerweile zu den Akten gelegten - Diskussionen über die Fusion der Gemeinden Crostwitz und Panschwitz-Kuckau wurde am Ende vor allem die Frage der Sprachwahl im Gemeinderat zum entscheidenden Punkt, der das Projekt letztendlich platzen ließ (sh. unten). In diesem Zusammenhang stellte der sorbische Landtagsabgeordnete Heiko Kosel in der Sitzung vom 20. April die Frage, ob es die sächsische Rechtslage grundsätzlich zulasse, auf Gemeinderatssitzungen Sorbisch zu sprechen, auch wenn des Sorbischen (noch) nicht Kundige anwesend seien. Eben dies hatte die "Bürgerinitiative Gemeindefusion" mit ihrer Forderung, in diesem Fall Deutsch zu sprechen, in Frage gestellt.

Innenminister Ulbig gab darauf eine eindeutige Antwort: Die Rechtslage sei klar; selbstverständlich sei es das Recht eines jeden Gemeinderates im sorbischen Siedlungsgebiet, auch bei Sitzungen von seiner Sprache Gebrauch zu machen. Es sei jedoch notwendig, dass jeder Anwesende dem Geschehen folgen könne, daher müsse im Zweifelsfall übersetzt werden.

Soweit, so gut. Es sieht also danach aus, als ob gleichberechtigte Zweisprachigkeit zumindest in diesem Bereich theoretisch gewährleistet werden könnte. Einen (nicht zu unterschätzenden) Haken hat die Angelegenheit allerdings. Auf Nachfrage des Abgeordneten machte der Innenminister klar, dass die Kosten für die Übersetzung nach jetzigem Rechtsstand die entsprechende Gemeinde zu tragen habe. Da stellt sich die Frage, welche Kommune sich diesen "Luxus" leisten kann und will. Bei Lichte betrachtet ist es also wie so oft wieder so, dass die Zweisprachigkeit nicht bedingungslos ermöglicht wird, sondern im Wesentlichen vom guten Willen der Mehrheitsbevölkerung abhängt. Nun ist es an den sorbischen Gemeinderäten, ihre nun auch offiziell bestätigten Rechte zu nutzen, um die weitere Ausgestaltung voranzutreiben.